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Sie haben eine Mitteilung über eine gerichtlich angeordnete Wohnungsräumung erhalten

Der Gerichtsvollzieher wurde beauftragt, Ihre Wohnung zu räumen. In der amtlichen Mitteilung, die Sie vom Gerichtsvollzieher erhalten haben, ist das Datum angegeben, an dem die Räumung stattfindet.

Zweck einer Wohnungsräumung ist es, dass die Wohnung dem Eigentümer der Wohnung wieder zur Verfügung gestellt wird. Das bedeutet, dass Sie und Ihr Eigentum aus der Wohnung entfernt werden müssen.

Nachdem der Gerichtsvollzieher Ihren Hausrat aus der Wohnung entfernt hat, ist seine Aufgabe beendet. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihren Hausrat vom Bürgersteig zu entfernen. Wenn Sie Ihren Hausrat auf dem Bürgersteig stehen lassen, ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihr Eigentum beschädigt und/oder gestohlen wird.

Wenn Sie Ihren Hausrat nicht selbst vom Bürgersteig entfernen, übernimmt dies eventuell die Gemeinde, in manchen Fällen tut dies auch der Gläubiger (unter Umständen nach Aufforderung durch die Gemeinde). Das Vorgehen in diesem Punkt ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Daher wird empfohlen, selbst für die Räumung der Wohnung zu sorgen, und zwar vor dem Datum, das der Gerichtsvollzieher im Zusammenhang mit der Räumung angekündigt hat. Sie müssen dem Gerichtsvollzieher die Schlüssel zur Wohnung übergeben. Eventuell können Sie die Räumung verhindern, indem Sie die ausstehenden Schulden bezahlen. Alles Weitere hängt jedoch davon ab, ob der Gläubiger bereit ist, Sie in der Wohnung wohnen zu lassen.

Der Gerichtsvollzieher kann Ihnen mitteilen, ob der Gläubiger bei Bezahlung der Forderung bereit ist, auf die Räumung zu verzichten. Nehmen Sie also rechtzeitig Kontakt zum Gerichtsvollzieher auf. Warten Sie nicht, bis das angekündigte Räumungsdatum unmittelbar bevorsteht! Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie bleiben dürfen, wird dadurch nicht größer, und außerdem kann es sein, dass Kosten der Räumung zur Forderung hinzukommen. Nehmen Sie Kontakt zum Gerichtsvollzieher auf, um sich über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren.

Der Gerichtsvollzieher

Hinweis: Dieses Informationsblatt wurde vom Berufsverband der niederländischen Gerichtsvollzieher erstellt und bietet allgemeine Informationen zur amtlichen Mitteilung, die Sie erhalten haben. Da es sich nur um allgemeine Informationen handelt, können aus diesem Dokument keine Rechte hergeleitet werden.