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Ihr Konto wurde gepfändet

Der Gerichtsvollzieher hat Ihnen soeben mitgeteilt, dass Ihr Konto bzw. Ihre Konten gepfändet wurden. Formal heißt das, dass der Gerichtsvollzieher eine Urkunde über die Drittpfändung im Zuge der Zwangsvollstreckung zugestellt hat.

Im Gegensatz zu einer Lohnpfändung wird bei einer Kontopfändung Ihr gesamtes Vermögen gepfändet. Alles, was auf Ihrem Konto bzw. Ihren Konten steht, wird gepfändet.

Das gilt grundsätzlich auch für Beträge, die Sie in Form von Sozialleistungen erhalten und die selbst nicht pfändbar sind (z.B. Kindergeld und Bafög). Zahlungen, die nach der Pfändung auf Ihrem Konto eingehen, sind von der Pfändung nicht betroffen. Im Allgemeinen wird ein Konto, das von einer Pfändung betroffen ist, von der Bank gesperrt. Daher müssen Sie sich an Ihre Bank wenden, um so schnell wie möglich wieder über Ihr Konto verfügen zu können.

Wenn Sie aufgrund der Pfändung akute Geldprobleme haben, können Sie den Pfändungsgläubiger bitten, die Pfändung rückgängig zu machen oder einzuschränken. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass der Pfändungsgläubiger nicht dazu bereit ist. Nehmen Sie Kontakt zum Gerichtsvollzieher auf, um sich über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren.

Wenn Sie finanzielle Probleme haben, die Sie alleine nicht lösen können, ist es ratsam, professionelle Hilfe zu suchen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Einrichtung Ihnen helfen kann.

Der Gerichtsvollzieher

Hinweis: Dieses Informationsblatt wurde vom Berufsverband der niederländischen Gerichtsvollzieher erstellt und bietet allgemeine Informationen zur amtlichen Mitteilung, die Sie erhalten haben. Da es sich nur um allgemeine Informationen handelt, können aus diesem Dokument keine Rechte hergeleitet werden.