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Ihr Lohn oder Ihre (Sozial-) Leistung wurde gepfändet

Der Gerichtsvollzieher hat Ihnen soeben mitgeteilt, dass Ihr Lohn oder Ihre (Sozial-) Leistung gepfändet wurde. Formal heißt das, dass der Gerichtsvollzieher eine Urkunde über die Drittpfändung im Zuge der Zwangsvollstreckung zugestellt hat.

Ihr Arbeitgeber oder Ihr Leistungsträger ist aufgrund dessen verpflichtet, einen Teil Ihres Einkommens einzubehalten und nicht länger an Sie auszuzahlen. Dieser Teil Ihres Einkommens wird an den Gerichtsvollzieher abgeführt.

Wenn Sie Ihren festen Wohnsitz in den Niederlanden haben oder sich dauerhaft dort aufhalten, ist nicht Ihr gesamtes Einkommen von der Pfändung betroffen. Sie bekommen einen Teil Ihrer Einkünfte ausbezahlt. Diesen Betrag nennt man den pfändungsfreien Satz. Der pfändungsfreie Satz wird vom Gerichtsvollzieher berechnet. Dazu benötigt der Gerichtsvollzieher diverse Angaben zu Ihren Einkünften und Ausgaben. Daher ist es wichtig, dass Sie diese Daten so schnell wie möglich an den Gerichtsvollzieher weitergeben. Nur so kann der Gerichtsvollzieher den für Sie geltenden pfändungsfreien Satz angemessen berechnen.

Angeben müssen Sie unter anderem, wie viel Miete Sie bezahlen und wie hoch Ihre Krankenversicherungsbeiträge sind, aber auch eventuelle Mietzuschüsse und Pflegezulagen.

Wenn Sie oder Ihr Partner neben dem gepfändeten Einkommen noch weitere Einkünfte haben (auch wenn Sie nicht verheiratet sind oder Gütertrennung vereinbart haben), dann müssen Sie diese Einkünfte dem Gerichtsvollzieher mitteilen. Sie müssen vor allem die Einkünfte Ihres Partners angeben, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Bei einer Unterlassung kann der Gerichtsvollzieher entscheiden, dass Ihr pfändungsfreier Satz halbiert wird. Das heißt, dass ein größerer Teil Ihres Einkommens einbehalten und nicht an Sie ausgezahlt wird.

Wenn sich Ihre familiäre Situation oder Ihr Einkommen ändert, kann das Auswirkungen auf die Höhe des pfändungsfreien Satzes haben. Teilen Sie eventuelle Änderungen immer dem Gerichtsvollzieher mit. Erforderlichenfalls passt er den pfändungsfreien Satz an.

Nehmen Sie Kontakt zum Gerichtsvollzieher auf, um sich über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Wenn Sie finanzielle Probleme haben, die Sie alleine nicht lösen können, ist es ratsam, professionelle Hilfe zu suchen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Einrichtung Ihnen helfen kann.

Der Gerichtsvollzieher

Hinweis: Dieses Informationsblatt wurde vom Berufsverband der niederländischen Gerichtsvollzieher erstellt und bietet allgemeine Informationen zur amtlichen Mitteilung, die Sie erhalten haben. Da es sich nur um allgemeine Informationen handelt, können aus diesem Dokument keine Rechte hergeleitet werden.